Nouvag AG
St. Gallerstrasse 25
9403 Goldach
Switzerland
info@nouvag.com
Sales: +41 71 846 66 00

 

Geltungsbereich

Die AGB regelt das Rechtsverhältnis zwischen der NOUVAG AG und ihren Kunden, welche Leistungen oder Produkte beziehen und gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung. Anderslautende Geschäfts-bedingungen werden nicht anerkannt. Der Kunde erkennt sie mit der Erteilung eines Auftrags als verbindlich an. Sofern abweichende Geschäfts-bedingungen im Vertrag schriftlich vereinbart werden, gehen diese vor. Die jeweils aktuelle ist verbindlich.

Vertragsschluss

Vertragsentstehung erfolgt mit schriftlicher Auftrags-bestätigung oder Lieferung. Für den Vertragsinhalt, insbesondere Leistungsumfang, ist allein unsere Auftragsbestätigung massgebend. Vertragsänderungen und Ergänzungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.

Preise und Zahlungsbedingungen

Massgebend ist der Preis aus der Kundenpreisliste. Alle Preise der NOUVAG AG verstehen sich ab Werk einschliesslich der Verpackung und ausschliesslich Versandspesen. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten sofern der Preis nicht ausdrücklich als Festpreis bestätigt wurde.

Ohne anderslautender Vereinbarung, ist die Rechnung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Verzugszins beträgt 8%. Die Zahlung erfolgt bei zweifelhafter Kreditwürdigkeit per Vorauszahlung.

Zur Verrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig fest-gestellt ist.

Lieferung, Versand und Rücksendungen

Die Lieferung erfolgt ab Werk Goldach. Liefertermine richten sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen und Verführbarkeit des Lagers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist.

Die Lieferung ist unverzüglich auf allfällige Mängel zu prüfen. Erkennbare Mängel sind der spätestens 14 Tage nach Empfang schriftlich mitzuteilen, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Aus der Rüge müssen Art und Umfang des Mangels eindeutig zu entnehmen sein. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung gilt die Lieferung als genehmigt und der Gewährleistungs-anspruch ausgeschlossen.

Nutzen und Gefahr geht mit dem Versand auf den Kunden über.

Rücksendungen erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung. Andernfalls sind die Folgenkosten zu ersetzen. Sterile Artikel können grundsätzlich nicht zurückgesendet werden.

Verfügbarkeit von Ersatz- und Serviceteilen

Die Verfügbarkeit aller mechanischen und elektronischen Komponenten wird für 5 Jahre nach der letzten Auslieferung eines Gerätetyps garantiert. Abkündigungen von NOUVAG AG Lieferanten bleiben vorbehalten.

Die Liefertermine für die vorgenannten Ersatz- und Serviceteile sind in der dem Gerät beiliegenden Serviceteilliste enthalten bzw. werden auf Anfrage von den lokalen Serviceorganisationen veröffentlicht.

Höhere Gewalt

Höherer Gewalt, behördliche Eingriffe oder Ereignisse, die nur mit unverhältnismässigen Kosten zu verhindern wären, entbindet die NOUVAG AG für die Zeitdauer und Umfang der Hindernisse von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung.

Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Lieferung. Diese erlischt bei Änderungen / Reparaturen von anderen Personen als die NOUVAG AG oder dessen Bevollmächtigten. Die NOUVAG AG übernimmt keine Haftung bei unsachgemässer Handhabung.

Eigentumsvorbehalt

Die NOUVAG AG behält das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche samt Nebenkosten vor. Dies gilt auch im Fall einer Weiterveräusserung an Dritte.

Geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum und urheberrechtlich geschützte Güter dürfen weder vervielfältigt noch ohne Zustimmung der NOUVAG AG an Dritten zugänglich gemacht werden.

Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnorm und das UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf.

Erfüllungsort ist Goldach.

Der Gerichtsstand ist Rorschach im Kanton St.Gallen. 

Version: 17. Mai 2021

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